Gremien

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Vorsitzende:

Frau Barbara Werner

Stellvertreterin:

Frau Ulrike Bergner

Der Schulelternbeirat übt eine wichtige Funktion aus. Denn auch hier am LGL gilt: Ohne partnerschaftliche Elternarbeit geht es nicht. Doch was steckt hinter dem Wort “Schulelternbeirat”? Was sind seine Rechte und Pflichten? Wie kann er sich einbringen? Eine grundsätzliche Regelung der Mitbestimmung der Klassen- und Schulelternbeiräte findet sich im Hessischen Schulgesetz (§§106 ff. HSchG).

 

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat setzt sich zusammen aus den Klassenelternbeiräten, den Jahrgangsvertretern, ggf. den Elternvertretern von ausländischen Schülern und ihren jeweiligen Stellvertretern. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Der Schulelternbeirat übt als verfasstes Organ die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Er ist aber darüber hinaus – ohne ausdrückliche Festlegung – das Gremium, in dem gemeinsam mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin und dem Lehrerkollegium alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden sollen.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Schulelternbeirats gehören:

  • Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern,
  • Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen,
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule,
  • Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern.

Zu den Sitzungen des Schulelternbeirates werden deshalb der Schulleiter und sein Stellvertreter, Vertreter des Personalrats sowie Schülervertreter eingeladen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.

Die Zustimmung des Schulelternbeirats ist erforderlich bei:

Abweichungen von der Stundentafel zur Entwicklung eines schulspezifischen Profils,
der Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen,
Grundsätzen für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
Verzicht auf Ziffernnoten zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler,
Grundsätzen für die Elternmitarbeit im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen.

Fortbildungsangebote von Eltern für Eltern:

In Kooperation zwischen dem ehemaligen Ladesinstitut für Pädagogik und dem Landeselternbeirat von Hessen entstand das Elan – Projekt (Elan = Eltern schulen aktive Eltern), welches auch im kommenden Schuljahr wieder ein Fortbildungsprogramm anbietet.

Stand: November 2014

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[section=Schuleltentwicklungsgruppe]

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[section=Schulkonferenz]

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[section=SV]

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